Unser Ortsrat
Die Aufgaben des Ortsrates sind in §93 NKomVG geregelt, demzufolge vertritt der Ortsrat die Interessen der Ortschaft und fördert deren positive Entwicklung innerhalb der Gemeinde. Soweit nicht der Gemeinderat ausschließlich zuständig ist und soweit es sich nicht um Aufgaben handelt, die dem Gemeindebürgermeister obliegen, entscheidet der Ortsrat im Rahmen der im Haushaltsplan ausgewiesenen Mittel selbst.
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Der Ortsrat kann dem Gemeinderat, den Ausschüssen und dem Gemeindebürgermeister Vorschläge unterbreiten. Er ist vor allen wichtigen Angelegenheiten, die seinen Ortsteil betreffen vor der Beschlussfassung des Gemeinderates beziehungsweise seiner Ausschüsse zu hören. Der Ortsbürgermeister wird vom Ortsrat gewählt und ist dessen Vorsitzender. Der Ortsbürgermeister nimmt unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Ortsrates die Belange seines Ortsteils gegenüber der Gemeinde wahr. Der Ortsbürgermeister ist Ehrenbeamter.
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Die Ortsräte werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt, die nächste Kommunalwahl findet im Herbst 2026 statt.
Torsten Hofer (Ortsbürgermeister)
wir.lokal.politik
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Nina Wüstemann (stv. Ortsbürgermeisterin)
wir.lokal.politik
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Udo Kreft
SPD
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Axel-Michael Wahner
parteilos
Uwe Kaller
SPD
Patrick Schütte
wir.lokal.politik
Mitglied des Gemeinderats
beratendes Mitglied im Ortsrat
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Patrick Flohr
parteilos
Mitglied des Gemeinderats
beratendes Mitglied im Ortsrat